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Greencelium

Glossar CSR und Regeneration

154 Begriffe aus CSR, Klima, Natur, Arbeit und Berichterstattung, in wenigen Sätzen erklärt und mit einer Referenzquelle verknüpft.

C

CO₂-Gutschrift (Carbon Credit) Nachhaltige Finanzen

Zertifizierte Einheit für eine Tonne CO₂e, die durch ein Projekt gemindert, vermieden oder entnommen und nach einem Standard verifiziert wurde (Label Bas-Carbone, Gold Standard, Verra, EU-Rahmen CRCF usw.). Ihre Qualität hängt u. a. von Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit und dem Ausschluss von Doppelzählung ab. Für Greencelium ist der Kauf ein Beitrag zum Klimaschutz und hebt die Emissionen des Käufers nicht auf.

Siehe auch: Beitrag (Klima, Natur)

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E

ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) Nachhaltige Finanzen

Drei Gruppen nichtfinanzieller Kriterien – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung –, die vor allem Investoren und Ratingagenturen nutzen, um die Praktiken eines Unternehmens und die damit verbundenen Risiken und Chancen zu analysieren. Mangels einheitlicher Methodik weichen ESG-Ratings oft voneinander ab; die Verordnung (EU) 2024/3005 regelt ihre Anbieter seit Juli 2026.

Siehe auch: ISR-Label (französisches Label für sozial verantwortliches Investieren)

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EU-Taxonomie Nachhaltige Finanzen

Klassifikation ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten, festgelegt durch die Verordnung (EU) 2020/852. Seit 2026 erleichtert ein delegierter Rechtsakt ihre Anwendung (Wesentlichkeitsschwelle von 10 %, verkürzte Meldebögen); offenlegen müssen nur noch CSRD-pflichtige Unternehmen und Finanzmarktakteure.

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I

Interner CO₂-Preis Nachhaltige Finanzen

Geldwert, den ein Unternehmen jeder ausgestoßenen Tonne CO₂e zuweist, um die Kosten von CO₂ in seine Entscheidungen einzubeziehen. Er kann fiktiv sein (Schattenpreis für Investitionsentscheidungen) oder als tatsächliche interne Abgabe erhoben werden, deren Erlös Minderungs- oder Beitragsmaßnahmen finanziert.

Siehe auch: Beitrag (Klima, Natur)

Quelle

ISR-Label (französisches Label für sozial verantwortliches Investieren) Nachhaltige Finanzen

Staatliches Label, 2016 vom französischen Wirtschaftsministerium für Fonds mit ESG-Kriterien geschaffen. Sein überarbeitetes Regelwerk, seit dem 1. März 2024 anwendbar, schließt insbesondere Unternehmen aus, die im Kohle- oder unkonventionellen Kohlenwasserstoffsektor tätig sind oder neue Öl- oder Gasprojekte starten. Von akkreditierten Zertifizierungsstellen vergeben, garantiert es weder finanzielle Rendite noch Wirkung.

Siehe auch: ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)

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P

Physische Risiken Nachhaltige Finanzen

Risiken aus den physischen Auswirkungen des Klimawandels auf Vermögenswerte, Betriebsabläufe und Lieferketten. Die TCFD unterscheidet akute Risiken durch Extremereignisse (Hitzewellen, Hochwasser, Stürme) und chronische Risiken durch schleichende Veränderungen (steigende Temperaturen, wiederkehrende Dürren, Meeresspiegelanstieg). Sie werden durch Anpassung adressiert.

Siehe auch: Anpassung an den Klimawandel

Quelle

S

SFDR (Offenlegungsverordnung) Nachhaltige Finanzen

Verordnung (EU) 2019/2088, seit März 2021 anwendbar, die Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und wichtigsten nachteiligen Auswirkungen verpflichtet und Produkte mit ökologischen oder sozialen Merkmalen (Artikel 8) von solchen mit nachhaltigem Investitionsziel (Artikel 9) unterscheidet. Eine im November 2025 vorgeschlagene Überarbeitung mit neuen Produktkategorien wird derzeit verhandelt.

Siehe auch: EU-Taxonomie

Quelle

T

Transitionsrisiken Nachhaltige Finanzen

Finanzielle Risiken aus dem Übergang zu einer CO₂-armen Wirtschaft. Die TCFD-Typologie, übernommen von IFRS S2 und ESRS E1, unterscheidet politische und rechtliche Risiken (CO₂-Preis, Regulierung, Klagen), technologische Risiken, Marktrisiken (Nachfragewandel, Inputkosten) und Reputationsrisiken. Sie können insbesondere zur Wertminderung von Vermögenswerten führen, die mit der Transition unvereinbar werden.

Siehe auch: Physische Risiken

Quelle

U

Unternehmensmäzenatentum (Frankreich) Nachhaltige Finanzen

Unterstützung einer gemeinnützigen Einrichtung ohne gleichwertige Gegenleistung. In Frankreich berechtigt sie in der Regel zu einer Steuerermäßigung von 60 % der Spende (Artikel 238 bis des Code général des impôts), begrenzt auf 20 000 € oder 0,5 % des Umsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Quelle

W

Wirkungsorientiertes Investieren (Impact Investing) Nachhaltige Finanzen

Investition mit der Absicht, neben einer finanziellen Rendite, die je nach Strategie unter oder auf Marktniveau liegen kann, eine positive und messbare soziale oder ökologische Wirkung zu erzielen. Sie unterscheidet sich von der ESG-Integration durch Intentionalität, das Streben nach Additionalität und die Messung der erzielten Ergebnisse.

Siehe auch: ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)

Quelle

Z

Zahlungen für Umweltleistungen (PES) Nachhaltige Finanzen

Freiwillige, vertraglich vereinbarte Vergütung für Landbewirtschafter, häufig Landwirte, als Gegenleistung für Praktiken, die Ökosystemleistungen erhalten oder wiederherstellen: Wasserqualität, Biodiversität, Kohlenstoffspeicherung, Landschaft. In Frankreich finanzieren die Wasseragenturen seit 2019 im Rahmen des nationalen Biodiversitätsplans ein öffentliches PES-Programm.

Siehe auch: Ökosystemleistungen

Quelle

Zusätzlichkeit Nachhaltige Finanzen

Kriterium, wonach die Emissionsminderungen oder -entnahmen eines Projekts ohne die Einnahmen aus dem Verkauf von CO₂-Gutschriften nicht stattgefunden hätten. Es gehört zu den Core Carbon Principles des ICVCM und ist eine Anforderung des französischen Label Bas-Carbone; ein nicht zusätzliches Projekt bringt keinen zusätzlichen Klimanutzen.

Siehe auch: CO₂-Gutschrift (Carbon Credit)

Quelle

Definitionen im Oktober 2026 anhand der genannten Quellen geprüft. Ein Fehler oder eine neue Regelung? Melden Sie es in der Agora.

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