EU-Taxonomie
Klassifikation ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten, festgelegt durch die Verordnung (EU) 2020/852. Seit 2026 erleichtert ein delegierter Rechtsakt ihre Anwendung (Wesentlichkeitsschwelle von 10 %, verkürzte Meldebögen); offenlegen müssen nur noch CSRD-pflichtige Unternehmen und Finanzmarktakteure.
Referenzquelle: eur-lex.europa.eu
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