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Greencelium

SFDR (Offenlegungsverordnung)

Nachhaltige Finanzen

Verordnung (EU) 2019/2088, seit März 2021 anwendbar, die Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und wichtigsten nachteiligen Auswirkungen verpflichtet und Produkte mit ökologischen oder sozialen Merkmalen (Artikel 8) von solchen mit nachhaltigem Investitionsziel (Artikel 9) unterscheidet. Eine im November 2025 vorgeschlagene Überarbeitung mit neuen Produktkategorien wird derzeit verhandelt.

Siehe auch: EU-Taxonomie

Referenzquelle: eur-lex.europa.eu

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