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Greencelium

CSDDD (Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit)

Regulierung

Richtlinie (EU) 2024/1760, die sehr große Unternehmen verpflichtet, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihrer Geschäftstätigkeit und Aktivitätskette zu ermitteln, zu verhindern, abzustellen und wiedergutzumachen. Nach Änderung durch die Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 gilt sie für Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. € Umsatz; Umsetzung bis Juli 2028, Anwendung ab Juli 2029.

Siehe auch: Sorgfaltspflicht (französisches Gesetz von 2017)

Referenzquelle: eur-lex.europa.eu

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