CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM)
EU-Instrument (Verordnung (EU) 2023/956), das Einfuhren von Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff mit einem dem EU-EHS entsprechenden CO₂-Preis belegt, um Carbon Leakage zu begrenzen. Nach einer Übergangsphase mit reiner Berichtspflicht (2023–2025) gilt seit 1. Januar 2026 die endgültige Regelung, mit einer Ausnahme für Einführer unter 50 Tonnen pro Jahr.
Siehe auch: EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS)
Referenzquelle: taxation-customs.ec.europa.eu
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