Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Aus dem Verursacherprinzip abgeleiteter Grundsatz, nach dem die Inverkehrbringer bestimmter Produkte (Verpackungen, Elektrogeräte, Textilien, Möbel, Baustoffe u. a.) die Entsorgung am Ende des Lebenszyklus, insbesondere finanziell, übernehmen müssen. Meist geschieht dies durch Beitritt zu einer Organisation für Herstellerverantwortung und Zahlung eines Öko-Beitrags, der nach Ökodesign-Kriterien gestaffelt sein kann.
Siehe auch: AGEC-Gesetz (gegen Verschwendung und für die Kreislaufwirtschaft)
Referenzquelle: www.ecologie.gouv.fr
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