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Greencelium

CSRD (Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung)

Regulierung

Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die „Omnibus“-Richtlinie (EU) 2026/470 hat sie auf Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten und 450 Mio. € Umsatz beschränkt: Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen fallen nicht darunter, ihre Großkunden und Banken können aber weiterhin Daten von ihnen verlangen.

Referenzquelle: eur-lex.europa.eu

Definitionen im Oktober 2026 anhand der genannten Quellen geprüft. Ein Fehler oder eine neue Regelung? Melden Sie es in der Agora.

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