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Greencelium

Sorgfaltspflicht (französisches Gesetz von 2017)

Regulierung

Französisches Gesetz vom 27. März 2017, das Gesellschaften mit mindestens 5.000 Beschäftigten in Frankreich oder 10.000 weltweit einschließlich Tochtergesellschaften verpflichtet, einen Sorgfaltsplan zu erstellen, zu veröffentlichen und umzusetzen. Er erfasst schwere Beeinträchtigungen von Menschenrechten, Gesundheit und Sicherheit sowie Umwelt durch eigene Tätigkeiten, Tochtergesellschaften, Subunternehmer und Lieferanten.

Siehe auch: CSDDD (Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit)

Referenzquelle: www.legifrance.gouv.fr

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