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Greencelium

Richtlinie (EU) 2024/825

Regulierung

Richtlinie zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“, anwendbar seit dem 27. September 2026. Sie verbietet unter anderem nicht belegte allgemeine Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, die weder auf einem Zertifizierungssystem beruhen noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurden, sowie auf Kompensation gestützte Neutralitätsaussagen.

Referenzquelle: eur-lex.europa.eu

Definitionen im Oktober 2026 anhand der genannten Quellen geprüft. Ein Fehler oder eine neue Regelung? Melden Sie es in der Agora.

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