Zahlungsfristen
In Frankreich beträgt die Zahlungsfrist zwischen Unternehmen standardmäßig 30 Tage nach Erhalt der Ware oder Erbringung der Leistung; eine vereinbarte Frist darf 60 Tage ab Rechnungsdatum oder 45 Tage zum Monatsende nicht überschreiten (Artikel L441-10 Code de commerce). Verzug löst Verzugszinsen und eine Pauschale von 40 € aus und kann mit Verwaltungsbußgeldern geahndet werden.
Siehe auch: Nachhaltige Beschaffung
Referenzquelle: entreprendre.service-public.gouv.fr
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