Geplante Obsoleszenz
Einsatz von Techniken, einschließlich Software, mit denen der für das Inverkehrbringen eines Produkts Verantwortliche dessen Lebensdauer bewusst verkürzen will. In Frankreich ist sie seit 2015 eine Straftat (Art. L441-2 Verbrauchergesetzbuch), die mit zwei Jahren Freiheitsstrafe und 300 000 € Geldstrafe geahndet wird; der Betrag kann auf 5 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes angehoben werden.
Siehe auch: Reparierbarkeitsindex (und Haltbarkeitsindex)
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