Menschenrechte (UN-Leitprinzipien)
Die 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beruhen auf drei Säulen: staatliche Schutzpflicht, unternehmerische Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und Zugang zu Abhilfe. Unternehmen sollen eine Grundsatzerklärung abgeben, menschenrechtliche Sorgfalt ausüben und nachteilige Auswirkungen beheben, die sie verursachen oder zu denen sie beitragen.
Siehe auch: Sorgfaltsprüfung (Due Diligence)
Referenzquelle: www.ohchr.org
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