Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE)
In französischen Unternehmen mit mindestens 11 Beschäftigten über 12 aufeinanderfolgende Monate vorgeschriebene Arbeitnehmervertretung, 2017 aus der Zusammenlegung von Personalvertretern, Betriebsrat und Arbeitsschutzausschuss entstanden. Ab 50 Beschäftigten wird sie zu strategischer Ausrichtung, wirtschaftlicher Lage und Sozialpolitik angehört, einschließlich deren Umweltfolgen.
Siehe auch: Sozialer Dialog
Referenzquelle: entreprendre.service-public.gouv.fr
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