Wiederverwendung von Abfällen
Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
Nach französischem Recht (Art. L541-1-1 Umweltgesetzbuch) jedes Verfahren, bei dem zu Abfall gewordene Stoffe, Materialien oder Erzeugnisse nach einer Vorbereitung zur Wiederverwendung (Prüfung, Reinigung, Reparatur) erneut genutzt werden. Das französische Recht unterscheidet sie vom „réemploi“, der Produkte betrifft, die nie Abfall geworden sind.
Siehe auch: Wiederverwendung
Referenzquelle: www.legifrance.gouv.fr
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