Deutsch
Greencelium

Invasive gebietsfremde Arten

Biodiversität

Vom Menschen absichtlich oder unabsichtlich außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebrachte Arten, deren Ansiedlung und Ausbreitung Ökosysteme, Lebensräume oder heimische Arten gefährden, mit wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen. Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 legt eine Liste unionsweit bedeutsamer Arten fest, für die Handels-, Haltungs- und Freisetzungsverbote gelten.

Siehe auch: Biodiversitätsverlust

Referenzquelle: eur-lex.europa.eu

Definitionen im Oktober 2026 anhand der genannten Quellen geprüft. Ein Fehler oder eine neue Regelung? Melden Sie es in der Agora.

Wissensseiten, Leitfäden und Definitionen werden unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 veröffentlicht: Sie dürfen sie weiterverwenden, wenn Sie Greencelium nennen und unter gleichen Bedingungen weitergeben.

Geführte Touren

Leitfaden für Besucher