Energieeffizienz
Verhältnis zwischen erbrachter Leistung (Produktion, Komfort, Mobilität) und dafür eingesetzter Energie; sie zu verbessern heißt, dieselbe Leistung mit weniger Energie zu erbringen. Die Richtlinie (EU) 2023/1791 verankert den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ und ein EU-Verbrauchsminderungsziel bis 2030. Sie ergänzt die Suffizienz, ersetzt sie aber nicht.
Siehe auch: Energiesuffizienz
Referenzquelle: eur-lex.europa.eu
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