Übereinkommen von Paris
Völkerrechtlicher Vertrag, im Dezember 2015 auf der COP21 im Rahmen der UNFCCC beschlossen und seit November 2016 in Kraft. Ziel ist, die Erwärmung deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellem Niveau zu halten und Anstrengungen zur Begrenzung auf 1,5 °C zu unternehmen. Jede Vertragspartei legt alle fünf Jahre einen national festgelegten Beitrag (NDC) vor.
Siehe auch: 1,5-°C-Pfad
Referenzquelle: unfccc.int
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